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Sport - Maßnahmen - Ballspiele

Allgemein

  • Sichere Lagerung von Toren und anderen Spielfeldgeräten auch bei Nichtgebrauch
  • Feste Verbindungen Kanten von Spielfeldgeräten (bei Basketballeinrichtungen bis 2900 mm Höhe) mind. 3 mm gerundet, abgeschrägt oder geschützt.
  • Netzhaken an denen man nicht mit den Fingern hängen bleibt
  • Erkennbare und unbeschädigte Spielfeldmarkierungen

Badmintoneinrichtungen

  • Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung
  • Keine Ausrichtung der Spannvorrichtung zum Spielfeld

Basketballgeräte

  • Bei Basketballgeräten der Klasse A (Abstand zwischen Brettunterkante und
    Boden mindestens 3250 mm) und der Klasse B (Abstand zwischen Brettunterkante
    und Boden mindestens 2250 mm) Unterkante des Spielbretts und seine Seiten bis zu 350 mm Höhe gepolstert.
  • Gebrauchsanleitung bei mobilen Anlagen
  • Schwenkbare Basketballbretter in Spielstellung arretiert
  • Hinweis am Gerät:
    • Nicht auf das Gerüst klettern
    • Nicht am Ring anhängen

Ballspieltore

  • Öffnungen an Netzbefestigungen nicht größer als 5 mm
  • Keine offenen Netzhaken aus Stahl
  • Karabinerhaken haben eine Überwurfmutter
  • Bodenrahmen nicht breiter als die Torpfosten
  • Bodenrahmen mindestens 30 mm abgerundet
  • Abgerundete Kanten der Torrahmen
  • Netze an Pfosten und Querlatte ohne Spannung
  • An den Toren ist ein Warnhinweis vorhanden, dass Netze und Torrahmen nicht beklettert werden dürfen
  • Befestigung gegen Umstürzen

Volleyballeinrichtungen

  • Bei freistehenden Pfosten Fuß außerhalb des Spielfeldes und Schutz durch Polsterung
  • Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung
  • Spannvorrichtungen stehen an der Spielfeldseite maximal 8 mm vor