Sport - Maßnahmen - Ballspiele
Allgemein
- Sichere Lagerung von Toren und anderen Spielfeldgeräten auch bei Nichtgebrauch
- Feste Verbindungen Kanten von Spielfeldgeräten (bei Basketballeinrichtungen bis 2900 mm Höhe) mind. 3 mm gerundet, abgeschrägt oder geschützt.
- Netzhaken an denen man nicht mit den Fingern hängen bleibt
- Erkennbare und unbeschädigte Spielfeldmarkierungen
Badmintoneinrichtungen
- Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung
- Keine Ausrichtung der Spannvorrichtung zum Spielfeld
Basketballgeräte
- Bei Basketballgeräten der Klasse A (Abstand zwischen Brettunterkante und
Boden mindestens 3250 mm) und der Klasse B (Abstand zwischen Brettunterkante
und Boden mindestens 2250 mm) Unterkante des Spielbretts und seine Seiten bis zu 350 mm Höhe gepolstert. - Gebrauchsanleitung bei mobilen Anlagen
- Schwenkbare Basketballbretter in Spielstellung arretiert
- Hinweis am Gerät:
- Nicht auf das Gerüst klettern
- Nicht am Ring anhängen
Ballspieltore
- Öffnungen an Netzbefestigungen nicht größer als 5 mm
- Keine offenen Netzhaken aus Stahl
- Karabinerhaken haben eine Überwurfmutter
- Bodenrahmen nicht breiter als die Torpfosten
- Bodenrahmen mindestens 30 mm abgerundet
- Abgerundete Kanten der Torrahmen
- Netze an Pfosten und Querlatte ohne Spannung
- An den Toren ist ein Warnhinweis vorhanden, dass Netze und Torrahmen nicht beklettert werden dürfen
- Befestigung gegen Umstürzen
Volleyballeinrichtungen
- Bei freistehenden Pfosten Fuß außerhalb des Spielfeldes und Schutz durch Polsterung
- Kein selbsttätiges Lösen der Spannvorrichtung
- Spannvorrichtungen stehen an der Spielfeldseite maximal 8 mm vor