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Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen

Gefährdungen im Lernfeld "Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen" sind mannigfaltig. Insbesondere fehlende fachliche Qualifikationen, Kompetenzen und mangelhafte Organisation können zu schweren Unfällen mit weitreichenden Folgen führen.

Bestimmungen für den Schulsport

Informationen zu 

  • Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
  • Organisation
  • Durchführung/Sicherheit
  • fachlichen Voraussetzungen

werden in den Bestimmungen für den Schulsport im Abschnitt 3.1 "Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen" vorgegeben.

RdErl. Bestimmungen für den Schulsport

Rettungsfähigkeit

Die Aktualisierung der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben kann beispielsweise auf Lehrerfortbildungslehrgängen der Kompetenzzentren, bei Schwimmmeistern oder schulintern im Rahmen einer gemeinsamen Praxisschulung durch die Sportfachkonferenz erbracht werden. Die erfolgreiche Abnahme wird von der Leiterin oder dem Leiter der Maßnahme schriftlich bestätigt. Die jeweilige Schulleitung erhält eine Kopie des Nachweises.

Vordruck "Nachweis der Aktualisierung der Rettungsfähigkeit" gemäß RdErl. d. MK v. 1.9.2018 - 24 - 52 100/1 Bestimmungen für den Schulsport