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Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen

Gefährdungen im Lernfeld "Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen" sind manigfaltig. Insbeondere fehlende fachliche Qualifikationen, Kompetenzen und mangelhafte Organisation können zu schweren Unfällen mit weitreichenden Folgen führen.

Bestimmungen für den Schulsport

Informationen zu 

  • Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
  • Organisation
  • Durchführung/Sicherheit
  • fachlichen Voraussetzungen

werden in den Bestimmungen für den Schulsport im Abschnitt 3.1 "Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen" vorgegeben.

RdErl. Bestimmungen für den Schulsport

Rettungsfähigkeit

Die Aktualisierung der Fähigkeit zum Retten und Wiederbeleben kann beispielsweise auf Lehrerfortbildungslehrgängen der Kompetenzzentren, bei Schwimmmeistern oder schulintern im Rahmen einer gemeinsamen Praxisschulung durch die Sportfachkonferenz erbracht werden. Die erfolgreiche Abnahme wird von der Leiterin oder dem Leiter der Maßnahme schriftlich bestätigt. Die jeweilige Schulleitung erhält eine Kopie des Nachweises.

Vordruck "Nachweis der Aktualisierung der Rettungsfähigkeit" gemäß RdErl. d. MK v. 1.9.2018 - 24 - 52 100/1 Bestimmungen für den Schulsport

Weitere Informationen

Eine umfangreiche Materialsammlung zur sicheren praktisch-methodischen Umsetzung des Schwimmunterrichts finden Sie auf der Seite der DGUV.

DGUV Information 202-107 "Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule"