Hinweise zu den einzelnen Förderschwerpunkten in Bezug auf Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird von unterschiedlichen Faktoren bestimmt und ist vielfältig beeinflussbar. Es bestehen sieben verschiedene Schwerpunkte sonderpädagogischer Unterstützung. Im Folgenden wird auf die verschiedenen Förderschwerpunkte vor dem Hintergrund nicht ausreichender Deutschkenntnisse eingegangen.
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache ist bei Schülerinnen und Schülern gegeben, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, der Sprachverarbeitung, des sinnhaften Sprachgebrauchs oder der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Diese Schwierigkeiten zeigen sich auch in der Familiensprache des Kindes.
Schülerinnen und Schüler in Sprachfördermaßnahmen haben nur in Ausnahmefällen einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache. Voraussetzung für eine Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache sind umfängliche und andauernde Störungen der sprachlichen Entwicklung. Diese treten selten isoliert auf. Sie manifestieren sich in der Regel in der frühen Phase des Spracherwerbs. Häufig sind sie strukturell verbunden (z. B. in den Bereichen der phonetisch-phonologischen, morphologisch-syntaktischen, semantisch-lexikalischen sowie der pragmatisch-kommunikativen Sprachebene), beeinflussen sich gegenseitig und weisen Zusammenhänge auf. Gleichzeitig betroffen sind häufig auch Beeinträchtigungen in der Wahrnehmung und Motorik.
Eine Sprachentwicklungsstörung bei einer mehrsprachigen Schülerin oder einem mehrsprachigen Schüler kommt in allen Sprachen zum Tragen. Für die Diagnostik sind dementsprechend Kenntnisse des Sprachstands sowie der sprachlichen Entwicklung der Schülerin oder des Schülers sowohl in der Zweitsprache Deutsch als auch in ihrer bzw. seiner Familiensprache von Bedeutung.
Das Lernen von Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Familiensprache kann geprägt sein von unterschiedlichen Formen des Kompetenzerwerbs und anderen erworbenen Lernstrategien. Die Schülerinnen und Schüler können auf dieser Grundlage Fehlkonzepte entwickeln. Dies kann sowohl inhaltliche als auch Lern- und Wortkonzepte umfassen, sodass Arbeitsanweisungen, Texte und ggf. auch Interaktionen nicht verstanden bzw. fehlinterpretiert werden können. Aufgabe der Lehrkräfte und aller an der Förderung beteiligten Personen ist es, diese intuitiven Fehlkonzepte aufzudecken und zu thematisieren, damit andere Konzepte erworben und umgesetzt werden können. Es kann daher nicht unmittelbar davon ausgegangen werden, dass dadurch möglicherweise ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung vorliegt. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können die Einschränkungen zudem so ausgeprägt sein, dass ein Zusammenhang zwischen dem Lernverhalten und dem Erwerb der deutschen Sprache schnell ausgeschlossen werden kann.
Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung können vielfältige Ursachen haben. Ein Zusammenhang mit nicht ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache kann derart assoziiert werden, dass die individuellen Bedürfnisse nach Kommunikation und Interaktion zumindest vorübergehend nur eingeschränkt erfüllt werden können. Hinzu kommen Faktoren wie kulturelle Unterschiede und gegebenenfalls Fluchterfahrungen. Vor der Einleitung eines Feststellungsverfahrens sollte jedoch auch hier ausreichend Zeit zur Orientierung in der Zielsprache und in den sozialen und kulturellen Strukturen gegeben werden.
Vorliegende Beeinträchtigungen und Behinderungen in den Bereichen der körperlichen und motorischen Entwicklung, des Sehens und des Hörens können eine unmittelbare und zeitnahe Einleitung eines Verfahrens nach Schulanmeldung erforderlich machen. In diesen Förderschwerpunkten kann ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf zumeist unabhängig von den Kompetenzen in der deutschen Sprache festgestellt werden. Dies gilt oft auch für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Beratung
Lehrkräfte der Mobilen Dienste beraten und unterstützen Schulen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler zu Möglichkeiten sonderpädagogischer Unterstützung und hinsichtlich präventiver Maßnahmen in den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören und emotionale und soziale Entwicklung.