Schul-Erstaufnahme
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die ihren festen Wohnsitz in Niedersachsen haben und damit schulpflichtig sind, sind in die Schulen aufzunehmen. Ein mehrsprachig vorliegendes Glossar für den Schulaufnahmebogen ist hilfreich, ebenso das Hinzuziehen von Übersetzungs-Apps und regionalen Unterstützungsangeboten.
Beim Erstaufnahmegespräch erhebt die Schule die (schul-)biografischen Daten und den individuellen Sprachstand der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen eines Aufnahmegesprächs werden der schulische Werdegang und der Stand der Deutschkenntnisse festgestellt, sodass eine Beratung hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn und des angestrebten Schulabschlusses erfolgen kann. Die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache stellt grundsätzlich keinen Verweigerungsgrund für die Aufnahme in die Schule dar. Die Schulen sind für die Beschulung und den Unterricht zuständig – auch für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Eine Förderung der Schülerinnen und Schüler durch außerschulische Partner bzw. Institutionen darf grundsätzlich nur unterrichtsergänzend (z. B. am Nachmittag) und nicht unterrichtsersetzend sein. Unterrichtsergänzende Angebote außerschulischer Partner bzw. Institutionen am Nachmittag werden ausdrücklich begrüßt.
Jede Schülerin und jeder Schüler, die oder der an einer Schule aufgenommen wird und eine schulinterne Sprachintensivförderung erhalten soll, kann nur an der Schule aufgenommen werden, welche neben einem Platz in einer Sprachintensivmaßnahme auch einen Platz altersangemessen in einer Regelklasse dauerhaft gewähren kann. Hierbei besteht ein Anspruch auf Unterricht im jeweiligen Gesamtumfang der entsprechenden Stundentafel. Die wöchentliche Höchststundenzahl darf dabei um bis zu zwei Wochenstunden überschritten werden.
Weitere Hinweise für das Aufnahmegespräch
Die Schulleitung berät unter Berücksichtigung des bisherigen schulischen Werdegangs sowie des Stands der Deutschkenntnisse sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch deren Erziehungsberechtigten.
Beratungsschwerpunkt ist die weitere Schullaufbahn einschließlich des gewünschten und anzustrebenden Bildungsziels (Schulabschluss). Empfehlenswerte Hilfsmittel für die Beratung sind die mehrsprachigen Informationsflyer des Niedersächsischen Kultusministeriums. Sollte es Gründe dafür geben, den Schulbesuch an einer anderen Schule zu empfehlen, benennt die Schulleitung eine wohnortnahe Schule, die vom Schulprofil her im Hinblick auf die individuellen Bildungsvoraussetzungen und den angestrebten Schulabschluss angemessen ist.
Einige Kinder und Jugendliche waren vorab in Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) untergebracht und haben dort bereits Unterricht über umliegende öffentliche allgemeinbildende Schulen oder umliegende Berufseinstiegsschulen erhalten. Dadurch wurden zu diesen Schülerinnen und Schülern bereits Basisbögen zur Potenzialerfassung und bei längerem Aufenthalt auch Dokumentationen der Lernentwicklung angelegt. Die Aufgabe der Lehrkräfte, die die in der LAB NI untergebrachten Kinder und Jugendlichen unterrichten, ist neben dem Kerngeschäft des Unterrichts die Erstellung dieser LAB-NI-Basisbögen bzw. Lerndokumentationen sowie die intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und der LAB NI vor Ort.
Für die systematische Beobachtung und Dokumentation der Lernentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen hat das Niedersächsische Kultusministerium in Absprache mit dem Ministerium für Inneres und Sport einen Basisbogen zur Potenzialerfassung und als Anlage eine zweiseitige Lerndokumentation des Landes Niedersachsen verbindlich eingeführt. Je nach Verweildauer der Kinder und Jugendlichen an den Standorten der LAB NI kommt durch die dortigen Lehrkräfte entweder nur der Basisbogen oder – bei einer Verweildauer von über vier Tagen – auch die Dokumentation der Lernentwicklung zur Anwendung.
Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Kopie des Basisbogens und, sofern vorhanden, die Lerndokumentation zur Weitergabe an die Schule, die ihre Kinder anschließend besuchen.
Die Anlage „Lerndokumentation“ des Basisbogens bezieht Unterstützungsbedarfe in die ganzheitliche Betrachtung ein und weist außerdem auf besondere Stärken und Begabungen hin. Ziel dieses Basisbogens ist es, Bildungsbiografien zu erfassen und Potenziale zu erkennen; eine Defizitorientierung soll vermieden werden. Der LAB-NI-Basisbogen steht als digital ausfüllbares Dokument zur Verfügung. Diese von den Erziehungsberechtigten zum Erstgespräch bei der Schulaufnahme mitgebrachten Unterlagen stellen die Grundlage für den weiteren Bildungsweg in der Schule dar und sind verbindlich zu nutzen.
Sofern möglich, können vorgelegte Zeugnisse anhand des Programms ANABIN2 und anhand des „Orientierungsleitfadens zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen“ mit den Anforderungen des niedersächsischen Schulsystems verglichen bzw. diesem zugeordnet werden. Ansprechpartner ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg.
Ist in der Schule, die das Erstaufnahmegespräch durchgeführt hat, eine Aufnahme nicht möglich, so begleitet die Schulleitung die Schulsuchenden so lange, bis die Aufnahme in eine andere Schule erfolgt ist. Auch hier werden alle bereits vorhandenen Informationen an die aufnehmende Schule übermittelt.
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben, können ihre Schulpflicht je nach Bildungsvoraussetzung und -ziel in einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule erfüllen. Auch hier steht die Schule beratend zur Seite.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen der Sprachbildungszentren der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung wenden.