Energiepreispauschale für (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler
Seit dem 15. März 2023 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter: www.einmalzahlung200.de beantragen.
Hierfür benötigen Sie:
- ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identität
- einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
- sowie ggfs. einen Pin, den Sie ebenfalls von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten .
Wer ist antragsberechtigt:
alle (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die
- zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben und
eine der folgenden Ausbildungsstätten besuchen:
- Berufsfachschulklassen oder Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschlusses vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder
- vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen.
Weiterführende Informationen:
- Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
- Antragsberechtig sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits einen Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
- Weitere Informationen erhalten Sie zu den Vorbereitungen und dem Antragsprozess unter: einmalzahlung200.de/faq