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Energiepreispauschale für (Berufs-) Fachschülerinnen und Fachschüler

Seit dem 15. März 2023 können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Berufsfach- und Fachschulen ihre Einmalzahlung von 200 Euro unter:  www.einmalzahlung200.de beantragen.

Hierfür benötigen Sie:

  • ein BundID-Konto als sicheren Nachweis ihrer Identität
  • einen Zugangscode, den sie von ihrer Ausbildungsstätte erhalten
  • sowie ggfs. einen Pin, den Sie ebenfalls von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten .

Wer ist antragsberechtigt:

alle (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben und

eine der folgenden Ausbildungsstätten besuchen:

  • Berufsfachschulklassen oder Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschlusses vermitteln,
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt oder
  • vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen.

Weiterführende Informationen:

  • Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
  • Antragsberechtig sind auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits einen Energiepauschale erhalten haben. Ebenso BAföG-Empfängerinnen oder -empfänger, denen vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
  • Weitere Informationen erhalten Sie zu den Vorbereitungen und dem Antragsprozess unter:  einmalzahlung200.de/faq