Förderung und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache
Der Erlass zielt auf die Verbesserung des Bildungserfolgs und die Realisierung der höchstmöglichen Bildungsabschlüsse von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache und stellt mit seinen Regelungen die Grundlage gezielter Hilfen dar.
Der Erlass beinhaltet außerdem grundlegende Hinweise zum Verfahren der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bezogen auf diesen spezifischen Personenkreis.
Eine zentrale Aufgabe des schulischen Unterrichts ist es, dazu beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler die für den erfolgreichen Schulbesuch notwendigen sprachlichen Kompetenzen erwerben. Die kompetente Verwendung von Sprache ist deshalb übergeordnetes Lernziel aller Fächer an niedersächsischen Schulen.
Themenportal