Frühkindliche Bildung
Richtlinie BRÜCKE
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Projekte zur Förderung durchgängiger Bildungswege und Unterstützung kindlicher Entwicklungsprozesse in Kindergarten und Grundschule
Über die Richtlinie BRÜCKE werden Vorhaben zur Unterstützung und Begleitung des Übergangs von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen von Kindern gefördert. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen gestärkt werden. Gefördert werden in diesem Zusammenhang Personal- und Sachausgaben.
Eine Förderung gemeinsamer Projekte von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen auf Grundlage der Richtlinie BRÜCKE war letztmalig im Kindergartenjahr 2021/2022 umsetzbar. Derzeit stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Daher ist eine Antragstellung im Rahmen der Richtlinie BRÜCKE nicht mehr möglich.
Aufgrund des neuen Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 07.07.2021 (Nds. GVBl. 2021, 470) ist Folgendes zu beachten:
Zusätzlich im Rahmen der Richtlinie eingesetztes Personal nach Ziffer 4.3 der Richtlinie hat in analoger Anwendung des NKiTaG die Qualifikationsanforderungen für pädagogische oder als solche einsetzbare Fachkräfte nach § 9 Abs. 2 und 4 NKiTaG zu erfüllen. Ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 wird daher auch auf den in Nr. 4.3 der o.g. Richtlinie geforderten Mindestbeschäftigungsumfang des zusätzlich eingestellten Personals in Höhe von mindestens der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit verzichtet. Eine Änderung der Richtlinie BRÜCKE erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises für bewilligte Maßnahmen, die im Kindergartenjahr 2021/2022 durchgeführt werden, bereits am 30.09.2022 endet.