Glossar
Die in das Glossar aufgenommenen Begriffe werden innerhalb des Portals „Arbeit und Gesundheit in Schulen und Studienseminaren" mit einer gepunkteten Linie gekennzeichnet. Beim Überfahren des Links mit der Maus wird eine Kurzerklärung angezeigt. Über den Link kann der ausführliche Glossareintrag aufgerufen werden, der noch weitere Erläuterungen, Definitionen und Links enthalten kann.
UVV
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Unfallverhütungsvorschrift
Die Unfallversicherungsträger erlassen nach § 15 SGB VII als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften, welche für ihre Mtgliedsbetriebe (Schulen) und die Versicherten (Beschäftigte sowie Schülerinne und Schüler) verbindlich sind.