Glossar
RdErl.
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Runderlass
Ein Runderlass (RdErl.) ist eine Verwaltungsanordnung eines Ministeriums, die gleichzeitig an alle nachgeordneten Behörden des Geschäftsbereichs gerichtet ist und nur verwaltungsinterne Verbindlichkeit besitzt.
Eine Sonderform ist der gemeinsame Runderlass (Gem. RdErl.), bei dem mehrere Behörden gemeinsam bestimmte nachgeordnete Behörden anweisen.