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RdErl. „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen" gilt vorläufig weiter

Der RdErl. „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen" gilt vorläufig weiter.

Der RdErl. „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen" ist gem. Nr. 6.1 MBl.- und VORIS-Erlass mit Ablauf des 31.12.2023 formal außer Kraft getreten.
Die Regelungen des Runderlasses gelten vorläufig weiter und sind bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden.

Den Runderlass und das diesbezügliche Rundschreiben finden Sie unter http://www.aug-nds.de/?id=124 .