Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einer umfassenden Novelle des Mutterschutzgesetzes zugestimmt. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.
Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung (30.05.2017).
Zum 1. Januar 2018 treten dann die übrigen Änderungen in Kraft.
Wichtigste Neuerungen
- Schülerinnen und Studentinnen werden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen.
- Die…
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