Der Runderlass „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren” (Arbeitsschutz in Schulen) wurde neu veröffentlicht.
Der Erlass regelt die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in niedersächsischen Schulen und Studienseminaren und enthält Vorgaben zu den Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Dienststellenleitungen sowie zu den Pflichten der Beschäftigten.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und weitere Beschäftigte ist die elementare Grundlage für nachhaltig menschengerechte Lern- und Arbeitsbedingungen in Schulen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern und den gestiegenen Belastungen durch gezielte Maßnahmen entgegenzuwirken.
Insbesondere die Schulleitungen werden dabei unterstützt, die Belastungen und Gefährdungen für die Beschäftigten zu erheben und passende Maßnahmen zu entwickeln, um so die Arbeitsbedingungen in Schule systematisch und kontinuierlich zu verbessern.
Mit der Neuveröffentlichung werden die bestehende Regelung im Wesentlichen unverändert fortgeführt. Die bewährten Standards und die bestehenden Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz werden beibehalten. Für die Schulen und Studienseminare ergeben sich somit keine Änderungen.