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Fortgeltung des RdErl. „Arbeitsschutz in Schulen“

Bezug: RdErl. „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)" d. MK v. 2.1.2017, geändert durch Runderlass vom 24.10.2022 (Nds. MBl. S. 1423) - AuG-40 180/1-1 – VORIS 81600 – (Nds. MBl. 2017 Nr. 2, S. 60, SVBl. 2017 Nr. 2, S. 48)

Der RdErl. „Arbeitsschutz in Schulen“ ist mit Ablauf des 31.12.2024 formal außer Kraft getreten. 

Die Regelungen des genannten Runderlasses gelten vorläufig weiter und sind bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden.

Zum RdErl. „Arbeitsschutz in Schulen“